Freitag, 29. März, 2024

Kein Totalverbot

Von Anna Veronika Wendland

In der Ausgabe Mai (#9) des Petersburger Dialogs ist ein Beitrag des russischen Chefredakteurs dieser Zeitung Viktor Loschak erschienen: „Geisel der Hoffnung“.

Anna Veronika Wendland, Forschungskoordinatorin in der Direktion des Herder-Instituts für historische Ostmitteleuropaforschung – Institut der Leibniz-Gemeinschaft in Marburg, wandte sich in einem Brief an die Redaktion, um Loschaks Vorwurf eines „Totalverbots der russischen Sprache“ in der Ukraine zu widersprechen. Wir dokumentieren ihr Schreiben – und die Antwort Viktor Loschaks.

 

Ich habe in der jüngsten Ausgabe des Petersburger Dialogs den Artikel „Geisel der Hoffnung“ von Viktor Loschak über die Ukraine nach den Präsidentschaftswahlen gelesen. Nun kann man zu Recht die Frage stellen, ob die Ukraine und ihre inneren Angelegenheiten überhaupt ein Gegenstand der Kommunikation und Verständigung zwischen Deutschen und Russen, so auch im PD, sein sollten; diese Zeitung sollte ja eigentlich jene Dinge thematisieren, die Deutsche und Russen gemeinsam angehen.

Da der russisch-ukrainische Konflikt einer der wesentlichen Faktoren in der Verschlechterung unserer gegenseitigen Beziehungen ist, ist es akzeptabel. Nur sollten dann auch die Fakten stimmen, über die dort verhandelt wird.

Leider gibt es in dem Artikel einige nichtzutreffende Aussagen, die meiner Auffassung nach so nicht stehenbleiben können und offensichtlich auf häufig kursierende Fehlinformationen über Angelegenheiten der ukrainischen Innenpolitik im öffentlichen Raum Russlands zurückzuführen sind. Ich zitiere:

„Selenskyjs neue Partei ist bisher nicht im Parlament vertreten, welches zuletzt ein Totalverbot der russischen Sprache verabschiedet hatte. Wie sich das mit der Tatsache verträgt, dass sogar offiziell ein Drittel der Bürger russischsprachig ist, bleibt unklar. Der erste Versuch nach den Ereignissen auf dem Maidan, ein solches Gesetz zu verabschieden, hatte Schießereien im Donbass zur Folge gehabt. Als das Gesetz wieder abgeschafft wurde, war es bereits zu spät.“

Dazu sind drei Dinge anzumerken:

Erstens:

Die Behauptung, es gebe ein gesetzliches „Totalverbot der russischen Sprache“ in der Ukraine, ist unwahr.

Vielmehr gibt es ein neues Sprachengesetz. Weder erstreckt sich das Gesetz auf den privaten Bereich (was der Begriff „Totalverbot“ insinuiert), noch fehlen in ihm Vorkehrungen für die Minderheitensprachen; das Gesetz sieht ferner eine staatliche Förderung des Erlernens der Staatssprache auch für Erwachsene vor. Es gibt zahlreiche Ausnahmen, und in der Regel ein- bis zweijährige Karenzzeiten für den Übergang. Im Bildungsbereich gibt es eine Karenzzeit bis 2030. Die Vorkehrungen für Staatsbedienstete, das öffentliche Leben, Medien und Kultur unterscheiden sich nicht von den Selbstverständlichkeiten anderer Länder, z. B. Deutschlands und Russlands.

Aus der Tatsache, dass infolge dieses Gesetzes auf die lange Sicht der Gebrauch des Ukrainischen im öffentlichen Raum erwartbar erweitert, der des Russischen zurückgehen wird, ist noch nicht abzuleiten, das Russische werde „verboten“. Die Maßnahmen zur Förderung der Staatssprache hat die Venedig-Kommission der EU unter Zugrundelegung der historisch spezifischen Situation der Ukraine, in der das Russische vor allem infolge eines imperialen Hegemonialverhältnisses jene Position erlangte, die es Stand 1991 hatte (und das im Wesentlichen erst seit der Breschnew-Zeit), auch als Recht der Staatsnation anerkannt.

Zweitens:

Die Behauptung über die Ereignisse 2014 und einen ursächlichen Zusammenhang von „Sprachverbot“ und Donbass-Krieg sind gänzlich unzutreffend und die 1:1-Wiederholung einer russischen Geschichtslegende über die damaligen Ereignisse. Wahr ist vielmehr, dass Stand Februar 2014 in der Ukraine ein äußerst umstrittenes, die russische Sprache de facto sogar vor anderen Minderheitensprachen privilegierendes Gesetz („Zakon Kivalova- Kolisnicenka“) in Kraft war, das unter der Regierung Janukowitsch gegen erhebliche Widerstände durchgesetzt worden war. Kritiker monierten, dass es Verwerfungen zwischen ukrainisch- und russischsprachigen Ukrainern erst provoziere, weil es jeden Anreiz nehme, je die Staatssprache zu erlernen, und so Disbalancen im Land aufrechterhalte.

Wahr ist, dass es einen Beschluss der Rada gab, dem ukrainischen Parlament, dieses Gesetz abzuschaffen – was aber automatisch das sowjetukrainische Sprachengesetz von 1989 wieder in Kraft gesetzt hätte, das ebenfalls weit gefasste Rechte für Minderheitensprachen vorsah, also in keiner Weise einem Verbot des Russischen gleichgekommen wäre.

Dazu kam es aber gar nicht, weil der Übergangspräsident Turtschynow die Vorlage nicht unterzeichnete. Es gab also nie ein „Verbot der russischen Sprache“, selbst nach dem Maidan nicht – sondern bis in dieses Jahr 2019 blieb das Kivalov-Kolisnicenko-Gesetz in Kraft, das das Russische förderte. Folglich konnte auch kein „Verbots“-Gesetz „wieder abgeschafft“ werden, „als es zu spät war“, wie Viktor Loschak behauptet.

Drittens:

Auch die angebliche Kausalität, die Loschak dort anbringt (erst „Sprachverbot“, dann „Schießereien im Donbass“), ist eine Geschichtsklitterung. Vielmehr hat das – gar nicht existierende – „Sprachverbot“ allenfalls in einer Umformatierung durch die russische Angstpropaganda über ein angebliches „Sprachverbot“ den Konflikt mit gerahmt; Ursache der „Schießereien“ im Donbass ist jedoch eindeutig belegbar die aktive Injektion von Gewalt durch Außenakteure von russischem Boden aus – teilweise Söldnertrupps unter Igor Girkin et al., immer stärker dann auch verdeckt und ohne Hoheitsabzeichen operierende russische Armee.

Ich finde es als Historikerin, Kennerin der russisch-ukrainischen Beziehungen, Mitglied der deutsch-ukrainischen Historikerkommission und Mitglied des Gesprächsforums „Petersburger Dialog“ höchst bedauerlich, dass auch in diesem Umfeld solche Darstellungsformen kursieren. Ich sehe keinerlei Perspektive darin, das deutsch-russische Verhältnis auf dem Umweg über verzerrte Darstellungen von Sachverhalten betreffs der Ukraine, die in diesem Konflikt das angegriffene Land war und ist, irgendwie zum Besseren hin zu gestalten.

Wohlgemerkt gibt es gut begründete Kritik an vergangenen und gegenwärtigen Regierungen der Ukraine. Man kann auch eine konstruktive Kritik an dem jetzt geltenden Sprachengesetz vorbringen oder dem vorigen Gesetz den Vorzug geben. Aber das sollte in einem deutschukrainischen oder einem russisch-ukrainischen Forum verhandelt werden, und nicht in einem deutsch-russischen. Die Ukraine ist keine Funktion des deutsch-russischen Verhältnisses, und Angelegenheiten der Ukraine haben wir alle zuvorderst mit den Ukrainern zu diskutieren.

Solche Formen der Berichterstattung hinterlassen in der Ukraine stets den Beigeschmack einer intellektuellen Molotov-Ribbentropiade, und diesen Eindruck wollen wir ja sicherlich nicht fördern.

Anna Veronika Wendland
ist Forschungskoordinatorin in der Direktion des Herder-Instituts für historische Ostmitteleuropaforschung am Institut der Leibniz-Gemeinschaft in Marburg.

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